Version: 1.0 · Wirksam ab: 2026-07-25

Partnerprogramm-Bedingungen von Freuly — Version 1.0

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter des Partnerprogramms ist Natalia Sheshenia, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Sheshenia – Freuly“, Hofolper Straße 46, 57399 Kirchhundem OT Hofolpe, Deutschland. E-Mail: freuly.de@gmail.com. Telefon: +49 160 92686432.

Diese Partnerprogramm-Bedingungen von Freuly (Version 1.0, wirksam ab 2026-07-25) regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Plattform Freuly („Programm“). Maßgebliche Fassung ist die deutsche Sprachfassung.

§ 2 Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, Selbständige/Freiberufler, Einzelunternehmer, juristische Personen sowie sonstige Organisationen, soweit sie rechtlich zur Teilnahme befugt sind. Das Vorliegen eines Gewerbes ist für natürliche Personen nicht zwingende Voraussetzung.

Die Teilnahme erfolgt durch elektronische Annahme dieser Bedingungen. Eine vorherige Freigabe durch Freuly-Admin ist für die normale Teilnahme nicht erforderlich. Freuly kann die Teilnahme aus wichtigem Grund (insbesondere Missbrauch) sperren oder beenden.

Der Partner ist selbst für steuerliche, registrierungsbezogene und öffentlich-rechtliche Pflichten verantwortlich. Freuly erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

§ 3 Referral-Link

Nach wirksamer Teilnahme erhält der Partner einen persönlichen Referral-Link bzw. Referral-Code. Dieser gehört ausschließlich dem Partnerkonto, dem er zugeordnet ist. Das Kopieren oder Verbreiten eines fremden Codes überträgt kein Recht auf Vergütung. Für eine eigene Vergütung ist die eigene Teilnahme und der eigene Code erforderlich.

Der persönliche Referral-Link darf öffentlich und wiederholt genutzt werden, solange Partner und Programm aktiv sind. Die Attribution eines anonymen Besuchs bis zur Registrierung gilt für 90 Tage ab dem ersten gültigen Referral-Touch (First-Touch). Innerhalb dieses Fensters überschreibt ein späterer Klick einer anderen Partner-Link die bestehende Attribution nicht. Nach Registrierung ist die Attribution gesperrt.

Eine Vergütung setzt eine technisch nachvollziehbare Attribution gemäß den Systemregeln von Freuly voraus. Eine manuelle Zuordnung wird nicht zugesagt, wenn die Herkunft einer Registrierung nicht zuverlässig festgestellt werden kann.

§ 4 Qualifizierte Empfehlung

Eine Vergütung entsteht nur für einen neuen Spezialisten, der (1) über die Referral-Attribution des Partners gekommen ist, (2) erstmals als Spezialist auf Freuly registriert wurde, (3) erstmals ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat, (4) die erste erfolgreiche Zahlung geleistet hat und (5) die Empfehlung nicht gegen diese Bedingungen verstößt.

Pro Spezialist kann höchstens eine Referral-Vergütung entstehen. Keine neue Vergütung entsteht insbesondere durch Verlängerungen, Folgemonate, Upgrades, Downgrades, erneute Registrierungen, spätere Rückkehr desselben Spezialisten oder sonstige Folgekäufe.

§ 5 Höhe der Vergütung

Der Partner erhält eine einmalige Vergütung in Höhe der ersten bezahlten monatlichen Tarifbasis des vermittelten Spezialisten, berechnet aus dem von Freuly tatsächlich vereinnahmten Betrag. Abgezogen werden nur (a) gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer, soweit sie auf die konkrete Zahlung entfällt, und (b) die tatsächliche Transaktionsgebühr des Zahlungsdienstleisters, die dieser Zahlung unmittelbar zuzuordnen ist.

Nicht abgezogen werden Einkommensteuer, Gewerbesteuer, allgemeine Betriebskosten, Marketingkosten oder sonstige mittelbare Kosten. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlich gewählten monatlichen Tarif und ist nicht auf einen festen Betrag beschränkt. Eine Jahreszahlung führt nicht automatisch zur Auszahlung des gesamten Jahresbetrags; dieses Programm bezieht sich auf die erste monatliche Abo-Konversion.

§ 6 Entstehung und Validierung

Nach der ersten erfolgreichen Zahlung gilt die Vergütung zunächst als „pending“. Es folgt eine Validierungsfrist von 14 Kalendertagen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Vergütung „confirmed/payable“ werden, sofern die Ausgangszahlung zu diesem Zeitpunkt nicht storniert, erstattet, reversed oder disputed ist, die Konversion weiterhin qualifiziert ist und kein Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt.

Die Frist von 14 Tagen ist eine Validierungsregel des Partnerprogramms. Sie bedeutet nicht, dass Zahlungen danach rechtlich nicht mehr zurückgefordert oder bestritten werden können; spätere Kartendispute/Chargebacks bleiben ein eigenständiges Zahlungsrisiko.

§ 7 Auszahlung und Freuly-Guthaben

Nach Bestätigung einer Vergütung kann der Partner wählen: (a) Auszahlung in Geld über den eingesetzten Auszahlungsdienstleister, oder (b) Verwendung des bestätigten Betrags ganz oder teilweise als Guthaben für das eigene Freuly-Abonnement. Derselbe Betrag kann nicht zugleich ausgezahlt und als Abo-Guthaben verwendet werden. Es gibt keinen Mindestauszahlungsbetrag.

Die Nutzung als Abo-Guthaben ist kein Self-Referral; Voraussetzung ist eine bereits berechtigt erworbene Vergütung für einen unabhängigen Drittspezialisten. Der tatsächliche Zahlungseingang bei Auszahlung kann von Stripe, der Bank oder dem Auszahlungsdienstleister abhängen; eine konkrete Bankgutschriftfrist wird nicht zugesagt.

§ 8 Keine fortlaufende Beteiligung

Das Programm gewährt keine laufende Umsatzbeteiligung an Folgezahlen oder an der weiteren Plattformnutzung des vermittelten Spezialisten. Es handelt sich um eine einmalige Acquisition-Vergütung.

§ 9 Missbrauch und unzulässige Empfehlungen

Keine Vergütung entsteht insbesondere bei Self-Referral (eigene Person, eigener Spezialisten-Account, eigene Subscription), Empfehlungen von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder Personen, die mit dem Partner in einem gemeinsamen Haushalt leben, sowie bei Scheinkonten, Doppelregistrierungen, Identitätsfälschung, Manipulation der Attribution, automatisierten Scheinregistrierungen, Registrierungen/Zahlungen hauptsächlich zur künstlichen Erzeugung von Rewards, koordiniertem Zahlungs-/Erstattungsmissbrauch, Spam, irreführender Werbung oder sonstigen künstlichen Konversionen.

Zulässig sind Empfehlungen von Freunden, Bekannten, Kollegen, Nachbarn, Community-Mitgliedern und der eigenen Öffentlichkeit/Audience, sofern kein Self-Referral und kein Haushaltsmissbrauch vorliegt und die übrigen Bedingungen erfüllt sind.

Bei objektiven Anhaltspunkten für Missbrauch darf Freuly eine noch nicht bestätigte Vergütung vorübergehend zur Prüfung zurückhalten. Freuly behält sich kein willkürliches Recht vor, ohne nachvollziehbaren Grund nicht zu zahlen.

§ 10 Werbung und Kommunikation

Der Partner darf den Referral-Link persönlich, in sozialen Netzwerken, über Blog, Website, Community oder andere rechtmäßige Kanäle verbreiten. Der Partner ist kein Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Bevollmächtigter oder sonstiger offizieller Vertreter von Freuly.

Der Partner darf keine Verträge im Namen von Freuly schließen, keinen garantierten Verdienst oder Kundenstrom zusagen, keine falschen Angaben zu Freuly machen und sich nicht als offizieller Freuly-Account ausgeben. Der Partner ist für gesetzlich erforderliche Werbekennzeichnung selbst verantwortlich.

§ 11 Marken und Inhalte

Gestattet sind die Nutzung des Namens Freuly, der Referral-Links, offiziell bereitgestellter Werbemittel sowie des Logos nur im Rahmen erlaubter Programmwerbung. Unzulässig sind insbesondere der Eindruck einer offiziellen Vertretung, Fake-Domains, Fake-Social-Accounts, irreführende Anzeigen sowie jede Nutzung, die Freuly schädigen kann.

§ 12 Steuern und öffentlich-rechtliche Pflichten

Der Partner prüft und erfüllt selbst etwaige Pflichten zu Einkommensteuer, Gewerbe, Umsatzsteuer/VAT, Registrierungen und sozialversicherungs- bzw. öffentlich-rechtlichen Vorgaben, soweit sie auf ihn anwendbar sind. Freuly trifft keine verbindliche steuerliche Einordnung einzelner Einnahmen. Freuly darf Behörden Auskünfte erteilen, soweit gesetzlich verpflichtet.

§ 13 Voraussetzungen für die Auszahlung von Partnervergütungen

Die Teilnahme am Partnerprogramm und die Entstehung bestätigter Partnervergütungen setzen zunächst keine Angabe von Steuer- oder Auszahlungsdaten voraus.

Vor einer erstmaligen Auszahlung in Geld muss der Partner jedoch die von Freuly für die ordnungsgemäße Abrechnung, Buchführung, steuerliche Dokumentation und Durchführung der Auszahlung benötigten Angaben und, soweit erforderlich, Nachweise bereitstellen.

Hierzu können insbesondere Name beziehungsweise Unternehmensbezeichnung, Anschrift, Land, Angaben zum steuerlichen oder unternehmerischen Status, erforderliche steuerliche Identifikationsdaten sowie Angaben gehören, die vom eingesetzten Zahlungsdienstleister für die Auszahlung benötigt werden.

Welche Angaben im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich insbesondere nach dem Status des Partners, den gesetzlichen Anforderungen und der verwendeten Auszahlungsmethode.

Bis die erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig vorliegen, kann Freuly die Auszahlung zurückstellen. Bereits bestätigte Partnervergütungen verfallen hierdurch nicht.

Der Partner ist verpflichtet, die für die Auszahlung gemachten Angaben vollständig und richtig anzugeben und Änderungen mitzuteilen.

§ 14 Laufzeit / Beendigung durch den Partner

Der Partner kann die Teilnahme jederzeit beenden. Bereits bestätigte Vergütungen bleiben erhalten. Qualifizierende Zahlungen, deren Vergütung sich noch in der Validierungsfrist befindet, werden nach den bei Konversion geltenden Bedingungen abgeschlossen, sofern kein Verstoß vorliegt.

§ 15 Änderung / Aussetzung / Beendigung durch Freuly

Freuly darf das Programm für die Zukunft ändern, aussetzen, beenden, Vergütungshöhen, Eligibility, Kampagnen, Tarifbezüge oder den geografischen Umfang anpassen. Rückwirkende Entziehung bereits bestätigter Vergütungen findet nicht statt. Nach Beendigung des Programms entstehen für neue Konversionen keine neuen Vergütungen.

§ 16 Sperrung aus wichtigem Grund

Bei wichtigem Grund, insbesondere bei Missbrauch, Identitätsfälschung, schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder Rechtsverstößen, darf Freuly den Partnerzugang sperren oder beenden. Ansprüche auf bereits bestätigte Vergütungen bleiben unberührt, soweit kein missbräuchlicher Ursprung vorliegt.

§ 17 Verfügbarkeit

Freuly bemüht sich um eine stabile Verfügbarkeit von Plattform und Tracking, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartung, Störungen Dritter oder höhere Gewalt können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen.

§ 18 Haftung

Freuly haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Freuly nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Gesetzliche Verbraucherrechte werden nicht ausgeschlossen.

§ 19 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates eines Verbrauchers bleiben unberührt, soweit anwendbar.

§ 20 Gerichtsstand

Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Freuly. Gegenüber Verbrauchern gilt kein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten des Verbrauchers.

§ 21 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die deutsche Fassung ist maßgeblich.

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